Schweiz
Reise Infos A-Z
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Reiseland Schweiz

Reisedokumente


EU Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige Personalausweise werden akzeptiert. Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951. Weitere Informationen unter: www.eda.admin.ch (Visa-Einreise-Zoll anklicken).

Über die Voraussetzungen für längerfristige Aufenthalte in der Schweiz sollten sich Interessierte bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung informieren bzw. die Informationen des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) unter www.imes.admin.ch einsehen. Ein Merkblatt zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Bern (www.deutsche-botschaft.ch ).

(Quelle: Auswärtiges Amt - Deutschland)




Versicherungen


In der Schweiz wurde im Jahr 2004 die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt. Die "European Health Insurance Card (EHIC)" ersetzt den Auslandskrankenschein (E 111). Gültig ist die EU-Karte seit 1. Juli 2004. Ein gesetzlich Krankenversicherter muss nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen.

Dieses bürokratische Verfahren entfällt durch die neue Europäische Krankenversichertenkarte. Es gilt das auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdatum. Die Europäische Krankenversichertenkarte wird den Versicherten bisher zusätzlich zur nationalen Krankenversichertenkarte zur Verfügung gestellt. Die separate EU-Karte gilt nicht innerhalb Deutschlands.

Die EU-Karte ist eine Übergangslösung. Wenn die neue elektronische Gesundheitskarte ab 2006 in Deutschland eingeführt wird, enthält diese auf der Rückseite automatisch die europäische Variante. Seit dem 1. Juni 2004 kann die Karte oder die Ersatzbescheinigung direkt beim Arzt oder in der Klinik vorgelegt werden: der Umweg über die örtliche Krankenversicherung entfällt seither in allen Ländern, in denen dies bislang üblich war.

(Quelle: AOK Deutschland)

Impfungen


Impfungen sind für die Einreise in die Schweiz keine Pflicht. Wer jedoch einen Aktiv- und Wanderurlaub plant und Touren durch Wälder plant, läuft Gefahr sich mit den von Zecken ausgelösten Krankheiten Borreliose und der viralen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) anzustecken. Bestimmte Regionen in der Schweiz zählen zu den Risikogebieten.

Ärztliche Behandlung &
Medikamente im Notfall



Ärztliche Hilfe & Medizinische Versorgung wird von den Ärzten und den Krankenhäusern gewährleistet. Wer keine europäische Krankenversicherungskarte hat (wird von den Kassenärzten akzeptiert) bei sich hat, muß die Behandlung bezahlen.

Apotheken Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8-12 und 14-18 Uhr, Sa 8-12 Uhr. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst: Jede geschlossene Apotheke hat einen Hinweis auf die nächstgelegene geöffnete Apotheke.

Öffnungszeiten


Die Ladenöffnungszeiten in der Schweiz sind je nach Region unterschiedlich. Die Kernöffnungszeiten sind Montag-Freitag von 9.00-18.30 Uhr, und am Samstag von 8.00-17.00 Uhr.

Stromversorgung


Elektrizität: 220 V Wechselstrom. Gerätestecker/Steckdosen entsprechen in der Regel der Euro-Norm.

Haustiere


Ohne Bewilligung können in die Schweiz folgende Haustiere eingeführt werden: Gegen Tollwut geimpfte Hunde/Katzen aus Ländern ohne urbane Tollwut mit gültigem Impfzeugnis. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Weitere Informationen zur Einfuhr von Tieren:
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Schwarzenburgstr. 161
CH-3003 Bern
Tel.: 0041 31 323 85 24
Fax: 0041 31 323 85 22
e-mail: import.export@bvet.admin.ch

Geldwechsel - Devisen - Zoll


Den Schweizer Franken gibt es in folgender Stückelung:
Münzen: 5, 10, 20, 50 Rappen und 1, 2, 5 Franken
Banknoten: 10, 20, 50, 100, 200, 1000 Franken

Die am häufigsten akzeptierten Kreditkarten in der Schweiz sind VISA, MasterCard und American Express. Die meisten ATM Automaten der Schweizer Banken sind mit dem CYRRUS oder MAESTRO System ausgestattet.Die sicherste und einfachste Art als Zahlungsmittel sind Traveler Checks und Kreditkarten.

Geldwechsel:
- Schweizer Banken
- Flughafen
- Hauptbahnhöfe(western union)
- Grössere Hotels

Den besten Wechselkurs für Bargeld oder Traveler Checks in fremder Währung erhält man in den Schweizer Banken. Es werden jedoch nur Banknoten akzeptiert.

Devisen und Wechselkurs
Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, ist die Landeswährung der Schweizer Franken. Angezeigt wird die Währung unter dem Kürzel CHF. Vielerorts werden Preise sowohl in CHF als auch in EUR angegeben. Bezahlung in EUR ist in vielen Geschäften möglich, das Wechselgeld erhält man aber in CHF zurück.

Zollbestimmungen:

Zoll- und Steuerfreie Importe pro Person:

Persönlich, gebrauchtes Reisegut:
Alle Gebrauchsgegenstände, welche im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.


Bargeld:
Bargeld kann bei der Einreise unbegrenzt mitgeführt werden.

Tabak und Spirituosen:
Die Freimengen gelten nur für Personen von über 17 Jahren.
- 200 Zigaretten or 50 Zigarren or 250 Gramm Pfeifentabak
- 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 15% Vol.) und 1 Liter (über 15% Vol.)

Andere Waren:
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.00 pro Person abgabenfrei.

Mehrwertsteuer MWST:
In der Schweiz wird auf Waren eine Mehrwertsteuer von 7,6% berechnet, die im Verkaufspreis inbegriffen ist (der Nettosatz beträgt 7,06 %). Ausländische Touristen und Besucher können sich die Mehrwertsteuer bei Einkäufen von über CHF 400.00 (inkl. Mehrwertsteuer), sofern die Waren innerhalb von 30 Tagen dieSchweiz verlassen, zurückerstatten lassen. Im Geschäft erhält man dazu den Global Refund Tax-free Einkaufsscheck zur Rückforderung der Mehrwertsteuer!





          
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